Krebsvorsorge

„Wir freuen uns Sie in Ihrer ganz persönlichen Lebensphase sowohl sachkundig
als auch einfühlsam begleiten und unterstützen zu dürfen.“

Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung an.

Die gynäkologische Vorsorge unterscheidet verschiedene Altersklassen und damit verbunden auch den Umfang der Untersuchung. Am 01.01.2020 wurde die geänderte Version der bisher bekannten Krebsvorsorge der Frau eingeführt.

Leistungen

Der Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung unterteilt sich nach verschiedenen Altersgruppen:

  • Von 20 – 34 Jahre:
    Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren erhalten jährliche Tastuntersuchung der weiblichen Genitalorgane (Vulva, Scheide, Gebärmutter, Eierstöcke) und eine Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich). Voraussetzung zur Durchführung des zytologische Abstriches ist das Vorhandensein des Gebärmutterhalses. Frauen, unabhängig vom Alter, die eine komplette Entfernung der Gebärmutter hatten, erhalten eine Krebsfrüherkennung ohne Abstrichentnahme aus der Scheide.
  • Bis 25 Jahre:
    Bis zum 25. Lebensjahr erfolgt ein jährliches Screening zum Ausschluss einer Chlamydieninfektion.
  • Ab 30 Jahren:
    Ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich zur Genitaluntersuchung eine Inspektion und Tastuntersuchung der Brust durchgeführt.
  • Ab 35 Jahren:
    Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt die jährliche Tastuntersuchung  des weiblichen Genitale sowie ein Co-Testing (PAP-Abstrich und HPV-Test) alle drei Jahre.
  • Zwischen 50 & 69 Jahren:
    Im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle Frauen Anspruch auf eine Vorsorgemammographie alle 2 Jahre. Diese Untersuchung sollte unbedingt wahrgenommen werden. Sollten Sie nicht angeschrieben werden, erhalten Sie von uns die Kontaktdaten, um einen Termin vereinbaren zu können.
  • Ab 50 Jahren:
    Ab dem 50. Geburtstag wird die gynäkologische Vorsorge ergänzt um eine jährliche Darmkrebsvorsorge mittels Stuhltest (iFOB).
  • Ab 55 Jahren:
    Ab dem 55. Geburtstag haben Sie zusätzlich zur gynäkologischen Vorsorge Anspruch auch eine diagnostische Vorsorge-Darmspiegelung (Coloskopie). Sie benötigen hierfür keine Überweisung. Wenn Sie auf die Coloskopie verzichten möchten oder die letzte Untersuchung mehr als 10 Jahre her ist, haben Sie Anspruch auf einen Stuhltest (iFOB) alle zwei Jahre.

Weiterhin bieten wir ihnen als Zusatzleistungen verschiedene Untersuchungsverfahren an, die die gesetzliche Vorsorge komplettieren und Ihnen über das normale Maß hinaus Sicherheit vermitteln können. Die Kosten für diese, über die herkömmlichen Verfahren hinausgehenden Diagnoseverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

  • Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase
  • Ultraschall der Brustdrüse
  • ThinPrep- Abstrich
  • Pap-Abstrich ausserhalb der gesetzlichen Vorsorge
  • HPV-Abstrich ausserhalb der gesetzlichen Vorsorge
  • Chlamydienabstrich ab dem 25. Lebensjahr
  • MNP22- Test oder sog. BladderCheck zur Früherkennung von Blasenkrebs

Krebsvorsorge

„Wir freuen uns Sie in Ihrer ganz persönlichen Lebensphase sowohl sachkundig
als auch einfühlsam begleiten und unterstützen zu dürfen.“

Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung an.

Die gynäkologische Vorsorge unterscheidet verschiedene Altersklassen und damit verbunden auch den Umfang der Untersuchung. Am 01.01.2020 wurde die geänderte Version der bisher bekannten Krebsvorsorge der Frau eingeführt.

Leistungen

Der Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung unterteilt sich nach verschiedenen Altersgruppen:

  • Von 20 – 34 Jahre:
    Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren erhalten jährliche Tastuntersuchung der weiblichen Genitalorgane (Vulva, Scheide, Gebärmutter, Eierstöcke) und eine Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich). Voraussetzung zur Durchführung des zytologische Abstriches ist das Vorhandensein des Gebärmutterhalses. Frauen, unabhängig vom Alter, die eine komplette Entfernung der Gebärmutter hatten, erhalten eine Krebsfrüherkennung ohne Abstrichentnahme aus der Scheide.
  • Bis 25 Jahre:
    Bis zum 25. Lebensjahr erfolgt ein jährliches Screening zum Ausschluss einer Chlamydieninfektion.
  • Ab 30 Jahren:
    Ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich zur Genitaluntersuchung eine Inspektion und Tastuntersuchung der Brust durchgeführt.
  • Ab 35 Jahren:
    Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt die jährliche Tastuntersuchung  des weiblichen Genitale sowie ein Co-Testing (PAP-Abstrich und HPV-Test) alle drei Jahre.
  • Zwischen 50 & 69 Jahren:
    Im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle Frauen Anspruch auf eine Vorsorgemammographie alle 2 Jahre. Diese Untersuchung sollte unbedingt wahrgenommen werden. Sollten Sie nicht angeschrieben werden, erhalten Sie von uns die Kontaktdaten, um einen Termin vereinbaren zu können.
  • Ab 50 Jahren:
    Ab dem 50. Geburtstag wird die gynäkologische Vorsorge ergänzt um eine jährliche Darmkrebsvorsorge mittels Stuhltest (iFOB).
  • Ab 55 Jahren:
    Ab dem 55. Geburtstag haben Sie zusätzlich zur gynäkologischen Vorsorge Anspruch auch eine diagnostische Vorsorge-Darmspiegelung (Coloskopie). Sie benötigen hierfür keine Überweisung. Wenn Sie auf die Coloskopie verzichten möchten oder die letzte Untersuchung mehr als 10 Jahre her ist, haben Sie Anspruch auf einen Stuhltest (iFOB) alle zwei Jahre.

Weiterhin bieten wir ihnen als Zusatzleistungen verschiedene Untersuchungsverfahren an, die die gesetzliche Vorsorge komplettieren und Ihnen über das normale Maß hinaus Sicherheit vermitteln können. Die Kosten für diese, über die herkömmlichen Verfahren hinausgehenden Diagnoseverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

  • Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter, Eierstöcken und Harnblase
  • Ultraschall der Brustdrüse
  • ThinPrep- Abstrich
  • Pap-Abstrich ausserhalb der gesetzlichen Vorsorge
  • HPV-Abstrich ausserhalb der gesetzlichen Vorsorge
  • Chlamydienabstrich ab dem 25. Lebensjahr
  • MNP22- Test oder sog. BladderCheck zur Früherkennung von Blasenkrebs